Ansprechpartner
Im Falle einer Beanstandung ist Ihr erster Ansprechpartner immer der Möbel-Fachhändler, von dem Sie das Produkt erworben haben.
Unterlagen
Alle Unterlagen über den Kauf des Möbelstücks sollten Sie sorgsam aufbewahren,
auch über die Garantiezeit von 2 Jahren hinaus. Dies erleichtert es Ihnen
im Bedarfsfall genaue Auskunft über Modellbezeichnung, Produktionsjahr, etc.
zu geben.
Wichtig sind diese Angaben, wenn zu einem späteren Zeitpunkt
Ersatz- oder Ergänzungsteile benötigt werden.
Garantieumfang
Unsere 2-jährige Garantie bezieht sich auf die Material- und Oberflächenbeschaffenheit,
das Funktionieren der beweglichen
Teile sowie die fachgerechte
Verarbeitung des Produktes. Zwingender Bestandteil unserer Garantie ist die
Montage der Möbel durch autorisierte Fachmonteure unter Beachtung unserer
Vorgaben laut Montageanleitung. Besondere Bedeutung kommt
dabei der sorgfältigen
horizontalen und vertikalen Ausrichtung der Möbel zu. Mangelnde Ausrichtung
erschwert oder verhindert die perfekte Einstellung und Ausrichtung der
Türen und Schubkästen. Aus Sicherheitsgründen müssen alle Kippsicherungen,
Verriegelungen und Befestigungen montiert werden. Bei Folgeschäden durch
Selbstmontage oder Nichtbeachtung der Montageanleitung wird keine Haftung
übernommen.
Tipp
Schon bei der Planunug sollten besondere Belastungen, wie z.B. hohes Gewicht
berücksichtigt werden.
Nicht unter die Garantie fallen:
- Schäden, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, gebrauchsabhängigen
Verschleiß, sonstige Umwelteinflüsse
wie extreme Trockenheit oder Feuchtigkeit, Temperatur, Licht, Witterung, unsachgemäße Behandlung, mutwillige Zerstörung, Zweckentfremdung, Transport und Unfallschäden oder durch Überlastung/Überladung einzelner
Möbelbauteile entstehen. - Auch die nicht sachgerechte Behandlung der Oberflächen mit ungeeigneten
Reinigungs- oder Politurmitteln sowie
eigene Reparatur- und Nachbesserungsversuche führen zum Erlöschen der Garantie. - Die Garantie beschränkt sich auf Neuware ab dem Zeitpunkt der Auslieferung der Ware ab Werk.
- Handelt es sich um Ausstellungsware, die bereits einmal aufgebaut war, entfällt die Garantie.
- Anspruch auf Garantieleistung besteht nur für die bemängelte Sache und
nicht für den gesamten Lieferumfang:
der Anspruch beinhaltet die Behebung des Mangels. - Garantieleistungen erfolgen grundsätzlich über den Fachhandelspartner und
werden nur gegen Vorlage des
Kaufvertrages geleistet.